Elternvertretung
Wir verstehen uns als familienergänzende Einrichtung (§9 KiBiz – Zusammenarbeit mit den Eltern und §13 KiBiz Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit) und eine enge Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, Erzieherinnen und dem Träger ist für uns die Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit zur optimalen Entwicklung des Kindes.
Bei uns fühlen sich die Eltern angenommen, weil sie ihre Wünsche und Bedürfnisse jederzeit mitteilen können. Ihre Vorschläge, Anregungen und Ideen nehmen wir ernst und schauen gemeinsam, ob sie in unsere Arbeit umzusetzen sind.
Alle Eltern wählen bei der Elternvollversammlung einen Elternvertreter und dessen Stellvertreter. In unserer Einrichtung besteht dieser Rat aus 8 Eltern. Er vertritt die Interessen der Elternschaft. Inhalte der Elternbeiratstreffen sind die pädagogische Arbeit, Absprache verschiedener Rahmenbedingungen und Vorbereitungen einiger Veranstaltungen.
Bei uns fühlen sich die Eltern angenommen, weil sie ihre Wünsche und Bedürfnisse jederzeit mitteilen können. Ihre Vorschläge, Anregungen und Ideen nehmen wir ernst und schauen gemeinsam, ob sie in unsere Arbeit umzusetzen sind.
Alle Eltern wählen bei der Elternvollversammlung einen Elternvertreter und dessen Stellvertreter. In unserer Einrichtung besteht dieser Rat aus 8 Eltern. Er vertritt die Interessen der Elternschaft. Inhalte der Elternbeiratstreffen sind die pädagogische Arbeit, Absprache verschiedener Rahmenbedingungen und Vorbereitungen einiger Veranstaltungen.